Steuern in Dubai
Die VAE erheben keine Einkommensteuer. Doch die Voraussetzungen für echte Steuerfreiheit sind komplex. Wir erklären, worauf es ankommt.
Das Steuersystem der VAE
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind bekannt für ihr steuerfreundliches Umfeld. Es gibt keine Einkommensteuer auf persönliche Einkünfte, keine Kapitalertragsteuer und keine Erbschaftsteuer. Seit 2023 gilt jedoch eine Körperschaftsteuer von 9% auf Unternehmensgewinne über 375.000 AED.
Steuerübersicht VAE:
- Einkommensteuer: 0%
- Kapitalertragsteuer: 0%
- Körperschaftsteuer: 9% (ab 375.000 AED Gewinn)
- Mehrwertsteuer: 5%
- Erbschaftsteuer: 0%
Die 183-Tage-Regel
Die bloße Gründung einer Firma oder der Erwerb eines Visums macht Sie noch nicht zum Steueransässigen der VAE. Um die steuerliche Ansässigkeit in den VAE zu begründen und gleichzeitig die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu beenden, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Die 183-Tage-Regel besagt vereinfacht: Wer sich an mehr als 183 Tagen im Jahr in den VAE aufhält, kann dort als steuerlich ansässig gelten. Doch die Realität ist komplexer - entscheidend ist der tatsächliche Lebensmittelpunkt.
Worauf das Finanzamt achtet:
- Wo befindet sich Ihre Wohnung / Ihr Lebensmittelpunkt?
- Wo lebt Ihre Familie?
- Wo pflegen Sie soziale Kontakte?
- Von wo aus arbeiten Sie tatsächlich?
- Wo haben Sie Ihre wirtschaftlichen Interessen?
Wegzugsbesteuerung
Bei der Auswanderung aus Deutschland kann die sogenannte Wegzugsbesteuerung greifen. Diese betrifft insbesondere Anteile an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) mit einem Anteil von mindestens 1%.
Bei Wegzug in ein Nicht-EU-Land wie die VAE kann eine sofortige Besteuerung der stillen Reserven fällig werden. Eine sorgfältige Planung ist daher unerlässlich.
Achtung: Professionelle Beratung erforderlich
Die steuerlichen Auswirkungen einer Auswanderung sind höchst individuell und können erheblich sein. Wir empfehlen dringend eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater mit internationaler Expertise. Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
Tax Residency Certificate
Die VAE stellen ein Tax Residency Certificate (TRC) aus, das Ihre steuerliche Ansässigkeit bestätigt. Dieses Dokument kann bei der Beendigung der Steuerpflicht im Herkunftsland hilfreich sein.
Voraussetzungen für das TRC:
- Gültiges Residenz-Visum in den VAE
- Mindestens 180 Tage Aufenthalt in den VAE im relevanten Jahr
- Nachweis einer Unterkunft (Mietvertrag oder Eigentum)
- Bankkonto in den VAE
Steuerliche Erstberatung
Wir analysieren Ihre steuerliche Situation und zeigen Ihnen die optimalen Gestaltungsmöglichkeiten.
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